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... einfach einzigortig

Luft

 

Die Gemeinde Thörl ist nicht Teil der steirischen Feinstaubsanierungsgebiete laut IG-L, LGBl. Nr.131/2006. Deshalb dürfen bei uns Brauchtumsfeuer auch von Privatpersonen entzündet werden. 
Brauchtumsfeuer sind folgend definiert: Feuer, die auf eine langjährige, gelebte Tradition mit eindeutigem Brauchtumshintergrund zurückgehen.

Brauchtumsfeuer in Gemeinden, welche nicht  in § 3 Abs. 3 der Steiermärkischen Brauchtumsfeuer-Verordnung gelistet sind bedürfen keiner Anzeige. Es ist jedoch die Bestimmungen der Brauchtumsfeuer-Verordnung einzuhalten!

 

Auf Grund des Bundesgesetzes gelten jedoch bei uns auch die Verbote:

 

  • des flächenhaften Verbrennens von biogenen Materialien und

  • des punktuellen Verbrennens von biogenen Gartenabfällen außerhalb von Brauchtumsfeuern.

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Kontakt
 

Marktgemeinde Thörl

8621 Thörl, Palbersdorf 73


Tel:      +43 3861 2307
Email: gde@thoerl.gv.at

Öffnungszeiten

Mo:
 

Di:

Mi:

Do:

Fr:

07.30 - 12.00 und 
14.00 - 17.00

07.30 - 12.00

07.30 - 12.00

14.00 - 19.00

07.30 - 13.00

Bürgermeistersprechtag:
Do:  17:00 - 19:00
(mit Terminvereinbarung)
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In folgenden Angelegenheiten bitten wir Sie um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung:
  •  Reisepässe
  • ID-Austria
  • Bauamt
  • Standesamt
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