... einfach einzigortig
Luft
Die Gemeinde Thörl ist nicht Teil der steirischen Feinstaubsanierungsgebiete laut IG-L, LGBl. Nr.131/2006. Deshalb dürfen bei uns Brauchtumsfeuer auch von Privatpersonen entzündet werden.
Brauchtumsfeuer sind folgend definiert: Feuer, die auf eine langjährige, gelebte Tradition mit eindeutigem Brauchtumshintergrund zurückgehen.
Brauchtumsfeuer in Gemeinden, welche nicht in § 3 Abs. 3 der Steiermärkischen Brauchtumsfeuer-Verordnung gelistet sind bedürfen keiner Anzeige. Es ist jedoch die Bestimmungen der Brauchtumsfeuer-Verordnung einzuhalten!
Auf Grund des Bundesgesetzes gelten jedoch bei uns auch die Verbote:
-
des flächenhaften Verbrennens von biogenen Materialien und
-
des punktuellen Verbrennens von biogenen Gartenabfällen außerhalb von Brauchtumsfeuern.
Über die Luftgüte Messstelle in Kapfenberg kann der tägliche
Öffnungszeiten
Mo:
Di:
Mi:
Do:
Fr:
07.30 - 12.00 und
14.00 - 17.00
07.30 - 12.00
07.30 - 12.00
14.00 - 19.00
07.30 - 13.00
Bürgermeistersprechtag:
Do: 17:00 - 19:00
(mit Terminvereinbarung)
In folgenden Angelegenheiten bitten wir Sie um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung:
-
Reisepässe
-
ID-Austria
-
Bauamt
-
Standesamt