Die Gemeinde Thörl ist nicht Teil der steirischen Feinstaubsanierungsgebiete laut IG-L, LGBl. Nr.131/2006. Deshalb dürfen bei uns Brauchtumsfeuer auch von Privatpersonen entzündet werden.
Brauchtumsfeuer sind folgend definiert: Feuer, die auf eine langjährige, gelebte Tradition mit eindeutigem Brauchtumshintergrund zurückgehen.
Brauchtumsfeuer in Gemeinden, welche nicht in § 3 Abs. 3 der Steiermärkischen Brauchtumsfeuer-Verordnung gelistet sind bedürfen keiner Anzeige. Es ist jedoch die Bestimmungen der Brauchtumsfeuer-Verordnung einzuhalten!
Auf Grund des Bundesgesetzes gelten jedoch bei uns auch die Verbote:
des flächenhaften Verbrennens von biogenen Materialien und
des punktuellen Verbrennens von biogenen Gartenabfällen außerhalb von Brauchtumsfeuern.
Über die Luftgüte Messstelle in Kapfenberg kann der tägliche
Mo: 07:30 - 12:00 und
14:00 - 17:00
Di: 07:30 - 12:00
Mi: 07:30 - 12:00
Do: 14:00 - 20:00
Fr: 07:30 - 13:00
Bürgermeistersprechtag:
Do: 18:00 - 20:00