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... einfach einzigortig

Geburtsbeurkundung (Geburtsurkunde)

Zur Geburt bzw. bevorstehenden Geburt Ihres Kindes gratulieren wir Ihnen auf diesem Wege recht herzlich. 
 

Zuständig für die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes ist grundsätzlich das Standesamt in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. 

Unser häufigstes Geburtsstandesamt ist das Standesamt Leoben (wenn das Kind dort geboren wurde)

 

Falls Ihr Kind in Thörl das Licht der Welt in Thörl erblickt haben sollte, ist das Standesamt Thörl für die Beurkundung und die Ausstellung der Geburtsurkunde zuständig.
 

Wenn die Geburt, egal von welchem Standesamt beurkundet wurde, kann in jedem Standesamt in Österreich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragt werden.

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Bei unehelichen Kindern kann am Standesamt Thörl auch die Anerkennung der Vaterschaft und eine eventuelle gemeinsame Obsorge erklärt werden. 

 

Quelle: help.gv.at

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Kontakt
 

Marktgemeinde Thörl

8621 Thörl, Palbersdorf 73


Tel:      +43 3861 2307
Email: gde@thoerl.gv.at

Öffnungszeiten

Mo:
 

Di:

Mi:

Do:

Fr:

07.30 - 12.00 und 
14.00 - 17.00

07.30 - 12.00

07.30 - 12.00

14.00 - 19.00

07.30 - 13.00

Bürgermeistersprechtag:
Do:  17:00 - 19:00
(mit Terminvereinbarung)
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