top of page
aus der Gemeinde
Pfeil_Rechts.png

STELLENAUSSCHREIBUNG

Kinderbetreuerin/ Kinderbetreuer

Covid_Impfung.png

Die Marktgemeinde THÖRL schreibt die Stelle einer/eines

Kinderbetreuerin/ Kinderbetreuers

mit Dienstbeginn am 15. April 2026 aus. Das Beschäftigungsverhältnis ist bis zum 10. Juli 2026 befristet. Eine spätere Wiedereinstellung (September 2026) ist jedoch möglich!

Die Tätigkeit umfasst die Freizeitbetreuung (Nachmittagsbetreuung) von Kindern und Jugendlichen.


Anforderungen:                 - EU-Staatsbürger/in

                                             - Unbescholtenheit

                                             - Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

                                             - Motivation, Neues zu (er)lernen und auszuprobieren

                                             - Bereitschaft, auf die Bedürfnisse der Kinder und Jugendliche

                                               einzugehen

                                             - Flexibilität im Arbeiten

                                             - selbständiges Handeln

                                             - gute Kommunikationsfähigkeiten

                                             - Einfühlungsvermögen


Was erwartet Sie:              - Kinder und Jugendliche von Kindergarten- bis Mittelschulalter

                                             - Abwechslungsreiche Tätigkeit (gemeinsames Essen, Spielen, 

                                               Basteln, Hausaufgaben, Spielplatz und  vieles mehr)

                                             - Spielraum, die Nachmittage mit den Kindern und Jugendlichen 

                                                nach Interessen und Notwendigkeiten zu gestalten


Beschäftigungsausmaß: Teilzeit - 22 Wochenstunden


Beschäftigungsdauer::     befristet (10. Juli 2026)


Arbeitsstelle:                      Freizeitbetreuung (Nachmittagsbetreuung) in Palbersdorf 86


Gehaltseinstufung:           Entlohnung nach dem Stmk. Gemeinde – Vertragsbediensteten- 

                                             gesetz 1962, Verwendungsgruppe kb, Stufe 01 mindestens 

                                             € 2.605,90 (Basis Vollzeit ≙ 1.433,25 bei 22 Wochenstunden)

                                             mtl./brutto und erhöht sich entsprechend allfälligen anrechen- 

                                             baren Vordienstzeiten.


Bewerbungen sind schriftlich bis spätestens 10. April 2026 an das Gemeindeamt in 8621 Thörl, Palbersdorf 73 oder per E-Mail an gde@thoerl.gv.at zu richten.

Der Bewerbung sind ein Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als 6 Monate), alle relevanten Ausbildungsnachweise, Dienstzeugnisse etc. sowie ein Lebenslauf beizufügen.


Pfeil_Rechts.png

STELLENAUSSCHREIBUNG

GEMEINDEARBEITER/IN im Wirtschaftshof

Covid_Impfung.png

Die Marktgemeinde THÖRL schreibt die Stelle einer/eines

GEMEINDEARBEITERS/IN im Wirtschaftshof

mit dem Beschäftigungsausmaß 100 % (Vollzeit) Wochenstunden mit Dienstbeginn am 01.07.2025 aus.


Beschäftigungsausmaß:  Vollbeschäftigung

Dienstantritt:                       01. Mai 2026

Das Einsatzgebiet umfasst das gesamte Gemeindegebiet der Marktgemeinde Thörl.


Die Entlohnung erfolgt nach dem Stmk. Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1962 i.d.g.F, Entlohnungsschema II, Gruppe 3, Stufe 1 mindestens EUR 2.401,40 mtl./brutto (Stand 2026) und erhöht sich entsprechend allfälligen Zulagen und anrechenbaren Vordienstzeiten. Das Beschäftigungsverhältnis unbefristet.


Aufgabenbereich:             Ortsbildpflege (Rasenmähen, Blumenpflege, Straßen- und

                                                Gehwegereinigung)

                                             ● Instandhaltungsarbeiten (Wasser, Kanal, Straßen, Wege, 

                                                Gebäude etc.)

                                             ● Winterdienst

                                             ● alle sonstigen Tätigkeiten im Bereich des Wirtschaftshofes


Beschäftigungsausmaß: 100% (Vollzeit)


Beschäftigungsdauer::     unbefristet


Arbeitsstelle:                      Gemeindeamt Thörl


Gehaltseinstufung:           Entlohnung nach dem Stmk. Gemeinde – Vertragsbediensteten- 

                                             gesetz 1962, Verwendungsgruppe VB II/3, unter Berücksichtigung 

                                             von Vordienstzeiten. Mindestgehalt auf Basis Vollzeit monatlich

                                             € 2.401,40 brutto.


Anforderungsprofil:          EU-Staatsbürger/in

                                             ● Unbescholtenheit

                                             ● ausgezeichnete Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

                                             ● abgeschlossene Berufsausbildung

                                             ● bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Präsenz- oder 

                                                Zivildienst

                                             ● Führerscheine B, C, E zu B und F erforderlich

                                             ● Bereitschaft zur Durchführung des Winterdienstes mit 

                                                Rufbereitschaft

                                             ● Bereitschaft an Weiterbildungskursen teilzunehmen

                                             ● Teamfähigkeit, Belastbarkeit und selbstständiges Arbeiten


Bewerbungen sind schriftlich bis spätestens 15. April 2026 an das Gemeindeamt in 8621 Thörl, Palbersdorf 73 oder per E-Mail an gde@thoerl.gv.at zu richten.

Der Bewerbung sind ein Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als 6 Monate), alle relevanten Ausbildungsnachweise, Dienstzeugnisse etc. sowie ein Lebenslauf beizufügen.


Pfeil_Rechts.png

INFORMATION

INFOABEND am 19.03.2026

Covid_Impfung.png


Energiegenossenschaft Hochschwab-Süd


Die regionale Nutzung erneuerbarer Energien ist heute wichtiger denn je. Deshalb wurde auf Initiative der Gemeinden Turnau, Aflenz und Thörl sowie der Raiffeisenbank Turnau–St. Lorenzen vor Kurzem die Energiegenossenschaft Hochschwab Süd eGengegründet.


Möchten auch Sie von regionalem, nachhaltigem und kostengünstigem Strom profitieren oder den Überschuss Ihrer eigenen Anlage (z. B. Photovoltaik, Wasserkraft etc.) zu fairen Konditionen in eine Gemeinschaft einspeisen?


Am Donnerstag, dem 19.03.2026, fand im Freizeitheim Thörl eine entsprechende Informationsveranstaltung statt. Rund 100 interessierte Thörlerinnen und Thörler nahmen daran teil. Dabei wurden umfassende Informationen zur Energiegenossenschaft Hochschwab Süd eGen präsentiert.


Für weitere Inforationen beteffend der Energiegenossenschaft Hochschwab Süd stehen wir Ihnen im Gemeindeamt gerne zur Verfügung


Die Präsentation des Infoabends finden Sie im untenstehenden Link.


Pfeil_Rechts.png

VERANSTALTUNGEN

OSTERMARKT 2026

Covid_Impfung.png

Am Samstag, dem 28. März 2026 findet im Freizeitheim wiederum der 

ÖSTERMARKT

statt.


14:00 Uhr Besuch des Osterhasen

 Kunsthandwerk 

Produkte der Bauern und Imker


Für Ihr leibliches Wohl wird gesorgt

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!


Pfeil_Rechts.png

GEWICHTSBESCHRÄNKUNGEN

Gewichtsbeschränkungen auf Gemeindestraßen

Covid_Impfung.png

Die mit Verordnung vom 11. Februar 2026, GZ: 612-0/2026 erlassene Gewichtsbeschränkung wird mit Dienstag, den 10. März 2026 teilweise aufgehoben!

Die Aufhebung des Fahrverbotes für Fahrzeuge mit über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht betrifft folgende Bereiche:


Ortsteil Thörl: 

  • Gemeindestraße Fölz 

  • Gemeindestraße Sulzgraben

Ortsteil Etmißl: 

  • Gemeindestraße ab Kaufhaus Ziegler

  • Gemeindestraße Oisching

  • Gemeindestraße Wiedererweg bis zur Liegenschaft Etmißl 18

Ortsteil St. Ilgen: 

  • Gemeindestraße Sankt Ilgen bis Bodenbauer


Die Straßenverkehrszeichen laut § 52a/9c StVO 1960 i.d.g.F werden am Dienstag, den 10. März 2026 entfernt.

Für die Bereiche Ortsteil Etmißl - Gemeindestraße Lonschitz (inklusive Verbindung Sattler, St. Katharein), Gemeindestraße Wiedererweg ab Liegenschaft Etmißl 18, Gemeindestraße ab Tennisplatz und Ortsteil St. Ilgen – Affenthalerstraße bleibt die verordnete Gewichtsbeschränkung bis auf weiteres aufrecht und wird nach Wegfall der Veranlassung aufgehoben.

Pfeil_Rechts.png

OSTERFEUER - SONNWENDFEUER

Brauchtumsfeuer in Thörl erlaubt!

Covid_Impfung.png

Die Entfachung von Osterfeuer und Sonnwendfeuer ist in Thörl unter Einhaltung der Bestimmungen nach der Steiermärkischen Brauchtumsfeuer-Verordnung zulässig.


Brauchtumsfeuer: ein Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen, das ausschließlich mit trockenem, biogenem Material beschickt wird. Als solche Feuer gelten:

a)  Osterfeuer am Karsamstag; das Entzünden des Feuers ist im Zeitraum von 15 Uhr

des Karsamstags bis 03 Uhr früh am Ostersonntag zulässig;

b)  Sonnwendfeuer (21. Juni); sollte der 21. Juni nicht auf einen Samstag fallen, so

ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende auch am

nächsten, auf den 21. Juni nachfolgenden Samstag zulässig.

Sollte der 21. Juni auf einen Sonntag fallen, so ist das Entfachen des

Sonnwendfeuers an diesem Tag oder am vorhergehenden Samstag möglich. § 3

Abs. 3 gilt sinngemäß;

c)  Feuer im Rahmen regionaler Bräuche, die das Abheizen eines Feuers beinhalten,

wenn sie auf eine langjährige, gelebte Tradition mit eindeutigem

Brauchtumshintergrund verweisen können.


Sicherheitsvorkehrungen:

(1) Die Beschickung von Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen darf

ausschließlich mit trockenem, biogenem Material erfolgen. Zum Entzünden oder zur Aufrechterhaltung eines Brauchtumsfeuers dürfen keine Brandbeschleuniger verwendet werden. Es sind geeignete Maßnahmen zu treffen, die eine unkontrollierte Ausbreitung des Feuers verhindern, zB. durch das Bereithalten

geeigneter Löschhilfen in der Nähe der Feuerstelle.

(2) Es ist auf eine möglichst geringe Rauchentwicklung zu achten, um eine

unzumutbare Belästigung der Nachbarschaft zu vermeiden.

(3) Bei Brauchtumsfeuern müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden:

    1. 50 m zu Gebäuden;

    2. 50 m zu öffentlichen Verkehrsflächen, sofern diese nicht ausschließlich land-     und forstwirtschaftlichem Verkehr dienen oder keine verkehrssichernden     Maßnahmen getroffen werden;

    3.  100 m zu Energieversorgungsanlagen und Betriebsanlagen mit leicht     entzündlichen bzw. explosionsgefährdeten Gütern. Für solche Anlagen können

    von der örtlich zuständigen Behörde nach Maßgabe der Art und Betriebsmittel der     Anlage im Einzelfall auch höhere Mindestabstände vorgesehen werden;

    4.   40 m zu Baumbeständen bzw. zu Wald.

(4) Brauchtumsfeuer sind zu beaufsichtigen und abschließend verlässlich zu löschen, sodass das Feuer auch durch heftige Windstöße nicht wieder entfacht werden

kann.

(5) Bei Nichteinhaltung der Abstands-, Beschickungs- und Sicherheitsbestimmungen ist das Entfachen des Feuers zu untersagen bzw. ein sofortiger Löschauftrag im Sinne des § 3 Abs. 2 BLRG seitens der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu erteilen.


-- Es wird empfohlen Brauchtumsfeuer bei der zuständigen

Feuerwehr zu melden! --

national, international
Veranstaltungen
Veranstaltungen in der Region

Hier finden Sie sämtliche Veranstaltungen in der Alpenregion Hochschwab!

Einzigortig.png
Kontakt
Marktgemeinde Thörl

8621 Thörl, Palbersdorf 73


Tel:      +43 3861 2307
Email: gde@thoerl.gv.at

Öffnungszeiten
Bürgermeistersprechtag:
Do:  17:00 - 19:00
(mit Terminvereinbarung)
In folgenden Angelegenheiten bitten wir Sie um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung:
  •  Reisepässe
  • ID-Austria
  • Bauamt
  • Standesamt

Mo:
 

Di:

Mi:

Do:

Fr:

07.30 - 12.00 und 14.00 - 17.00

07.30 - 12.00

07.30 - 12.00

14.00 - 19.00

07.30 - 13.00

© 2025 Marktgemeinde Thörl

bottom of page