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News

GEMEINDEWASSERLEITUNG
Sanierungsarbeiten an Wasserversorgungsnetz
Im Zuge von Adaptierungs- und Sanierungsarbeiten am Wasserversorgungsnetz der Marktgemeinde Thörl, kann es in den nächsten Wochen zu kurzfristigen
Absperrungen bzw. Druckschwankungen
bei der Wasserversorgung kommen.
Über mögliche längerfristige Abschaltungen der Wasserversorgung wird die Bevölkerung im Bedarfsfall separat informiert.
Wir bitten um ihr Verständnis!
VOLKSBEGEHREN
Volksbegehren
Am Montag, dem 20. Juni 2022 um 08:00 Uhr beginnt die Eintragungsfrist für folgende Volksbegehren:
Rücktritt Bundesregierung
Sie haben die Möglichkeit diese Volksbegehren online mittels Bürgerkarte oder Handy-Signatur oder zu folgenden Zeiten im Gemeindeamt Thörl unterschreiben:
Montag, 20. Juni: von 08:00 - 20:00 Uhr
Dienstag, 21. Juni: von 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch, 22. Juni: von 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag, 23. Juni: von 08:00 - 20:00 Uhr
Freitag, 24. Juni: von 08:00 - 16:00 Uhr
Samstag, 25. Juni: von 08:00 - 10:00 Uhr
Montag, 27. Juni: von 08:00 - 16:00 Uhr
STEIERMARK HILFT
Ukraine-Krieg, Flüchtlingshilfe
Das Land Steiermark und die Landeswarnzentrale Steiermark haben wegen der zahlreichen Anfragen und Hilfsangeboten zu Hilfs- und Schutzbedürftigen Menschen aus der Ukraine einen Leitfaden mit Fragen und Antworten rund um die Flüchtlingshilfe erstellt!
Falls auch Sie helfen wollen, dann entnehmen Sie bitte diesem Leitfaden Ihre Vorgangsweise!

OSTERFEUER - SONNWENDFEUER
Brauchtumsfeuer in Thörl erlaubt!
Die Entfachung von Osterfeuer und Sonnwendfeuer ist in Thörl unter Einhaltung der Bestimmungen nach der Steiermärkischen Brauchtumsfeuer-Verordnung zulässig.
Brauchtumsfeuer: ein Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen, das ausschließlich mit trockenem, biogenem Material beschickt wird. Als solche Feuer gelten:
a) Osterfeuer am Karsamstag; das Entzünden des Feuers ist im Zeitraum von 15 Uhr
des Karsamstags bis 03 Uhr früh am Ostersonntag zulässig;
b) Sonnwendfeuer (21. Juni); sollte der 21. Juni nicht auf einen Samstag fallen, so
ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende auch am
nächsten, auf den 21. Juni nachfolgenden Samstag zulässig.
Sollte der 21. Juni auf einen Sonntag fallen, so ist das Entfachen des
Sonnwendfeuers an diesem Tag oder am vorhergehenden Samstag möglich. § 3
Abs. 3 gilt sinngemäß;
c) Feuer im Rahmen regionaler Bräuche, die das Abheizen eines Feuers beinhalten,
wenn sie auf eine langjährige, gelebte Tradition mit eindeutigem
Brauchtumshintergrund verweisen können.
Sicherheitsvorkehrungen:
(1) Die Beschickung von Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen darf
ausschließlich mit trockenem, biogenem Material erfolgen. Zum Entzünden oder zur Aufrechterhaltung eines Brauchtumsfeuers dürfen keine Brandbeschleuniger verwendet werden. Es sind geeignete Maßnahmen zu treffen, die eine unkontrollierte Ausbreitung des Feuers verhindern, zB. durch das Bereithalten
geeigneter Löschhilfen in der Nähe der Feuerstelle.
(2) Es ist auf eine möglichst geringe Rauchentwicklung zu achten, um eine
unzumutbare Belästigung der Nachbarschaft zu vermeiden.
(3) Bei Brauchtumsfeuern müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden:
1. 50 m zu Gebäuden;
2. 50 m zu öffentlichen Verkehrsflächen, sofern diese nicht ausschließlich land- und forstwirtschaftlichem Verkehr dienen oder keine verkehrssichernden Maßnahmen getroffen werden;
3. 100 m zu Energieversorgungsanlagen und Betriebsanlagen mit leicht entzündlichen bzw. explosionsgefährdeten Gütern. Für solche Anlagen können
von der örtlich zuständigen Behörde nach Maßgabe der Art und Betriebsmittel der Anlage im Einzelfall auch höhere Mindestabstände vorgesehen werden;
4. 40 m zu Baumbeständen bzw. zu Wald.
(4) Brauchtumsfeuer sind zu beaufsichtigen und abschließend verlässlich zu löschen, sodass das Feuer auch durch heftige Windstöße nicht wieder entfacht werden
kann.
(5) Bei Nichteinhaltung der Abstands-, Beschickungs- und Sicherheitsbestimmungen ist das Entfachen des Feuers zu untersagen bzw. ein sofortiger Löschauftrag im Sinne des § 3 Abs. 2 BLRG seitens der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu erteilen.
-- Es wird dringend empfohlen Brauchtumsfeuer bei der zuständigen
Feuerwehr zu melden! ---
POOL
Nasses Vergnügen mit Verantwortung
Über den sorgsamen Umgang mit Wasser und Chemikalien in privaten Schwimmbädern aus der Sicht des Gewässerschutzes.
In der Broschüre des Landes Steiermark finden sich Grundlagen und praktische Tipps für Schwimmbad-Besitzer, damit Grundwasser, Oberflächengewässer und die eigene Gesundheit durch den Badespaß im eigenen Garten nicht beeinträchtigt werden.
GEMEINDERATS-SITZUNGSPLAN
Sitzungsplan des Gemeinderates für 2022
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.12.2021 einstimmig folgende Sitzungstermine des Gemeinderates für 2022 beschlossen:
Donnerstag, dem 20. Jänner 2022 um 19.00 Uhr
Donnerstag, dem 24. März 2022 um 19.00 Uhr
Donnerstag, dem 23. Juni 2022 um 19.00 Uhr
Donnerstag, dem 22. September 2022 um 19.00 Uhr
Donnerstag, dem 15. Dezember 2022 um 19.00 Uhr
Die jeweilige Tagesordnung für die oben angeführten Gemeinderatssitzungen wird eine Woche vor dem jeweiligen Sitzungstermin an der Amtstafel kundgemacht

Veranstaltungen
Weitere Veranstaltungen in der Region
Hier finden Sie sämtliche Veranstaltungen in der Alpenregion Hochschwab!
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