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GEWICHTSBESCHRÄNKUNGEN
Gewichtsbeschränkungen auf Gemeindestraßen

Während der Tauwetterperiode kommt es zum Aufweichen des Straßengrundes. Um Schäden möglichst gering zu halten, sind auf folgenden Gemeindestraßen nach § 43 Abs. 1 lit. b, StVO 1960 i.d.g.F
ab Montag, dem 13. März 2023
folgende Gewichtsbeschränkungen vorübergehend zu erlassen:
Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht auf folgenden Straßen:
Gemeindestraße Fölz
Gemeindestraße Sulzgraben
Gemeindestraße Etmißl ab Tennisplatz und Kaufhaus Ziegler
Gemeindestraße Lonschitz (inklusive Verbindung Sattler, St. Katharein)
Gemeindestraße Oisching
Gemeindestraße Wiedererweg
Affenthalerstraße, Sankt Ilgen
Gemeindestraße Sankt Ilgen – Bodenbauer
Ausgenommen sind der Autobuslinienverkehr (Schülertransporte), die Fahrzeuge der öffentlichen Müllentsorgung, Fahrzeuge des Milchtransportes, Fahrten für die Versorgung mit Lebens- u. Futtermitteln sowie einzelne, direkte Brennstoffzustellungen an Endverbraucher.

OSTERFEUER - SONNWENDFEUER
Brauchtumsfeuer in Thörl erlaubt!
Die Entfachung von Osterfeuer und Sonnwendfeuer ist in Thörl unter Einhaltung der Bestimmungen nach der Steiermärkischen Brauchtumsfeuer-Verordnung zulässig.
Brauchtumsfeuer: ein Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen, das ausschließlich mit trockenem, biogenem Material beschickt wird. Als solche Feuer gelten:
a) Osterfeuer am Karsamstag; das Entzünden des Feuers ist im Zeitraum von 15 Uhr
des Karsamstags bis 03 Uhr früh am Ostersonntag zulässig;
b) Sonnwendfeuer (21. Juni); sollte der 21. Juni nicht auf einen Samstag fallen, so
ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende auch am
nächsten, auf den 21. Juni nachfolgenden Samstag zulässig.
Sollte der 21. Juni auf einen Sonntag fallen, so ist das Entfachen des
Sonnwendfeuers an diesem Tag oder am vorhergehenden Samstag möglich. § 3
Abs. 3 gilt sinngemäß;
c) Feuer im Rahmen regionaler Bräuche, die das Abheizen eines Feuers beinhalten,
wenn sie auf eine langjährige, gelebte Tradition mit eindeutigem
Brauchtumshintergrund verweisen können.
Sicherheitsvorkehrungen:
(1) Die Beschickung von Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen darf
ausschließlich mit trockenem, biogenem Material erfolgen. Zum Entzünden oder zur Aufrechterhaltung eines Brauchtumsfeuers dürfen keine Brandbeschleuniger verwendet werden. Es sind geeignete Maßnahmen zu treffen, die eine unkontrollierte Ausbreitung des Feuers verhindern, zB. durch das Bereithalten
geeigneter Löschhilfen in der Nähe der Feuerstelle.
(2) Es ist auf eine möglichst geringe Rauchentwicklung zu achten, um eine
unzumutbare Belästigung der Nachbarschaft zu vermeiden.
(3) Bei Brauchtumsfeuern müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden:
1. 50 m zu Gebäuden;
2. 50 m zu öffentlichen Verkehrsflächen, sofern diese nicht ausschließlich land- und forstwirtschaftlichem Verkehr dienen oder keine verkehrssichernden Maßnahmen getroffen werden;
3. 100 m zu Energieversorgungsanlagen und Betriebsanlagen mit leicht entzündlichen bzw. explosionsgefährdeten Gütern. Für solche Anlagen können
von der örtlich zuständigen Behörde nach Maßgabe der Art und Betriebsmittel der Anlage im Einzelfall auch höhere Mindestabstände vorgesehen werden;
4. 40 m zu Baumbeständen bzw. zu Wald.
(4) Brauchtumsfeuer sind zu beaufsichtigen und abschließend verlässlich zu löschen, sodass das Feuer auch durch heftige Windstöße nicht wieder entfacht werden
kann.
(5) Bei Nichteinhaltung der Abstands-, Beschickungs- und Sicherheitsbestimmungen ist das Entfachen des Feuers zu untersagen bzw. ein sofortiger Löschauftrag im Sinne des § 3 Abs. 2 BLRG seitens der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu erteilen.
-- Es wird empfohlen Brauchtumsfeuer bei der zuständigen
Feuerwehr zu melden! --

VOLKSBEGEHREN
Volksbegehren

Am Montag, dem 17. April 2023 um 08:00 Uhr beginnt die Eintragungsfrist für folgende Volksbegehren:
Sie haben die Möglichkeit diese Volksbegehren online mittels Bürgerkarte oder Handy-Signatur oder zu folgenden Zeiten im Gemeindeamt Thörl unterschreiben:
Montag, 17. April: von 08:00 - 20:00 Uhr
Dienstag, 18. April: von 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch, 19. April: von 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag, 20. April: von 08:00 - 20:00 Uhr
Freitag, 21. April: von 08:00 - 16:00 Uhr
Montag, 24 April: von 08:00 - 16:00 Uhr
**Kundmachung**

VOLKSBEGEHREN
Volksbegehren

Am Montag, dem 19. Juni 2023 um 08:00 Uhr beginnt die Eintragungsfrist für folgende Volksbegehren:
Sie haben die Möglichkeit diese Volksbegehren online mittels Bürgerkarte oder Handy-Signatur oder zu folgenden Zeiten im Gemeindeamt Thörl unterschreiben:
Montag, 19. Juni: von 08:00 - 20:00 Uhr
Dienstag, 20. Juni: von 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch, 21. Juni: von 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag, 22. Juni: von 08:00 - 20:00 Uhr
Freitag, 23. Juni: von 08:00 - 16:00 Uhr
Montag, 26. Juni: von 08:00 - 16:00 Uhr
**Verlautbarung**

AFLENZ BÜRGERALM
Gratisjahreskarte für Kinder

Kinder und Jugendliche (Jahrgäng 2008 und jünger) erhalten gegen Vorlage eines Meldezettels und eines Fotos bei der Talstation eine
Jahreskarte für sämtliche Lifte gratis!
Nähere Informationen unter:
Naturerlebnis Bürgeralm Ges.m.b.H & CO KG
Tel.: 03861 / 22518

Veranstaltungen

Ostermarkt
Veranstalter:
Datum:
Beginn:
Kulturreferat der Marktgemeinde Thörl
von 10:00 Uhr bis 17.00 Uhr
01.04.2023
Ort:
Altes Haus
Am Samstag, dem 01. April 2023 findet im ALTEN HAUS wiederum der
OSTERMARKT
statt.
Basteln mit Kindern und Besuch des Osterhasen um 13.30 Uhr!
Kunsthandwerk
Produkte der Bauern und Imker
Für Ihr leibliches Wohl ist gesort!
Weitere Veranstaltungen in der Region
Hier finden Sie sämtliche Veranstaltungen in der Alpenregion Hochschwab!
Öffnungszeiten
Mo:
Di:
Mi:
Do:
Fr:
07.30 - 12.00 und
14.00 - 17.00
07.30 - 12.00
07.30 - 12.00
14.00 - 20.00
07.30 - 13.00