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aus der Gemeinde
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INFORMATION

BETREUTES WOHNEN

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Betreutes Wohnen in Thörl – Informationsveranstaltung


Die Marktgemeinde Thörl lädt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich zu einer Informationsveranstaltung zum Projekt „Betreutes Wohnen Thörl“ ein.


Im Rahmen der Veranstaltung wird das neue Wohnprojekt vorgestellt, das künftig älteren Menschen ein selbstbestimmtes, sicheres und gemeinschaftliches Wohnen ermöglichen soll. Geplant sind insgesamt 12 barrierefreie und seniorengerechte Wohnungen mit modernen Ausstattungen sowie gemeinschaftlichen Begegnungsräumen.


Neben Informationen zum Wohnkonzept werden auch die Themen Betreuung, Kosten, Voraussetzungen sowie das Anmeldeverfahren näher erläutert. Vertreter:innen der Marktgemeinde sowie der Projekt- und Betreuungspartner stehen für Fragen gerne zur Verfügung..


Termin: 

  • Montag, 22. Juni 2026

  • 16:00 Uhr

  • Freizeitheim Thörl


Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.



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INFORMATION

ENERGIEGENOSSENSCHAFT

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Energiegenossenschaft Hochschwab-Süd


Liebe Bürgerinnen und Bürger!


Die regionale Nutzung erneuerbarer Energien ist heute wichtiger denn je. Aus diesem Grund wurde auf Initiative der Gemeinden Turnau, Aflenz und Thörl sowie der Raiffeisenbank Turnau–St. Lorenzen vor Kurzem die Energiegenossenschaft Hochschwab Süd eGen gegründet.

Am Donnerstag, dem 19. März 2026, fand im Freizeitheim Thörl eine Informationsveranstaltung statt, an der rund 100 interessierte Bürgerinnen und Bürger teilnahmen. Dabei wurden umfassende Einblicke in die Ziele, Vorteile und Funktionsweise der Energiegenossenschaft präsentiert. Die dazugehörige Präsentation steht Ihnen als Download zur Verfügung.


Ihre Vorteile auf einen Blick


Möchten auch Sie von regional erzeugtem, nachhaltigem und kostengünstigem Strom profitieren? Oder Ihren überschüssigen Strom aus eigenen Anlagen (z. B. Photovoltaik oder Wasserkraft) zu fairen Konditionen in eine Gemeinschaft einspeisen?

Der Beitritt ist einfach: Mithilfe der Onboarding-Anleitung, die Sie im Anhang dieses Beitrags oder unter folgendem Link finden, können Sie den Prozess bequem von zu Hause aus starten:


https://energieinitiative.at/index.php/download


Unterstützung beim Beitritt

Sollten Ihnen die technischen Voraussetzungen oder die notwendige Expertise fehlen, stehen Ihnen die Gemeindevertragsbediensteten Frau Treitler und Frau Obergruber-Onet gerne unterstützend zur Seite.


Bitte beachten Sie:

Für einen erfolgreichen Termin ist es erforderlich, alle laut Checkliste notwendigen Unterlagen vollständig mitzubringen! Nur so kann Ihr Beitritt zur Energiegenossenschaft durchgeführt werden.


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OSTERFEUER - SONNWENDFEUER

Brauchtumsfeuer in Thörl erlaubt!

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Die Entfachung von Osterfeuer und Sonnwendfeuer ist in Thörl unter Einhaltung der Bestimmungen nach der Steiermärkischen Brauchtumsfeuer-Verordnung zulässig.


Brauchtumsfeuer: ein Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen, das ausschließlich mit trockenem, biogenem Material beschickt wird. Als solche Feuer gelten:

a)  Osterfeuer am Karsamstag; das Entzünden des Feuers ist im Zeitraum von 15 Uhr

des Karsamstags bis 03 Uhr früh am Ostersonntag zulässig;

b)  Sonnwendfeuer (21. Juni); sollte der 21. Juni nicht auf einen Samstag fallen, so

ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende auch am

nächsten, auf den 21. Juni nachfolgenden Samstag zulässig.

Sollte der 21. Juni auf einen Sonntag fallen, so ist das Entfachen des

Sonnwendfeuers an diesem Tag oder am vorhergehenden Samstag möglich. § 3

Abs. 3 gilt sinngemäß;

c)  Feuer im Rahmen regionaler Bräuche, die das Abheizen eines Feuers beinhalten,

wenn sie auf eine langjährige, gelebte Tradition mit eindeutigem

Brauchtumshintergrund verweisen können.


Sicherheitsvorkehrungen:

(1) Die Beschickung von Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen darf

ausschließlich mit trockenem, biogenem Material erfolgen. Zum Entzünden oder zur Aufrechterhaltung eines Brauchtumsfeuers dürfen keine Brandbeschleuniger verwendet werden. Es sind geeignete Maßnahmen zu treffen, die eine unkontrollierte Ausbreitung des Feuers verhindern, zB. durch das Bereithalten

geeigneter Löschhilfen in der Nähe der Feuerstelle.

(2) Es ist auf eine möglichst geringe Rauchentwicklung zu achten, um eine

unzumutbare Belästigung der Nachbarschaft zu vermeiden.

(3) Bei Brauchtumsfeuern müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden:

    1. 50 m zu Gebäuden;

    2. 50 m zu öffentlichen Verkehrsflächen, sofern diese nicht ausschließlich land-     und forstwirtschaftlichem Verkehr dienen oder keine verkehrssichernden     Maßnahmen getroffen werden;

    3.  100 m zu Energieversorgungsanlagen und Betriebsanlagen mit leicht     entzündlichen bzw. explosionsgefährdeten Gütern. Für solche Anlagen können

    von der örtlich zuständigen Behörde nach Maßgabe der Art und Betriebsmittel der     Anlage im Einzelfall auch höhere Mindestabstände vorgesehen werden;

    4.   40 m zu Baumbeständen bzw. zu Wald.

(4) Brauchtumsfeuer sind zu beaufsichtigen und abschließend verlässlich zu löschen, sodass das Feuer auch durch heftige Windstöße nicht wieder entfacht werden

kann.

(5) Bei Nichteinhaltung der Abstands-, Beschickungs- und Sicherheitsbestimmungen ist das Entfachen des Feuers zu untersagen bzw. ein sofortiger Löschauftrag im Sinne des § 3 Abs. 2 BLRG seitens der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu erteilen.


-- Es wird empfohlen Brauchtumsfeuer bei der zuständigen

Feuerwehr zu melden! --

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ENERGIEGENOSSENSCHAFT

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Energiegenossenschaft Hochschwab-Süd


Liebe Bürgerinnen und Bürger!


Die regionale Nutzung erneuerbarer Energien ist heute wichtiger denn je. Aus diesem Grund wurde auf Initiative der Gemeinden Turnau, Aflenz und Thörl sowie der Raiffeisenbank Turnau–St. Lorenzen vor Kurzem die Energiegenossenschaft Hochschwab Süd eGen gegründet.

Am Donnerstag, dem 19. März 2026, fand im Freizeitheim Thörl eine Informationsveranstaltung statt, an der rund 100 interessierte Bürgerinnen und Bürger teilnahmen. Dabei wurden umfassende Einblicke in die Ziele, Vorteile und Funktionsweise der Energiegenossenschaft präsentiert. Die dazugehörige Präsentation steht Ihnen als Download zur Verfügung.


Ihre Vorteile auf einen Blick


Möchten auch Sie von regional erzeugtem, nachhaltigem und kostengünstigem Strom profitieren? Oder Ihren überschüssigen Strom aus eigenen Anlagen (z. B. Photovoltaik oder Wasserkraft) zu fairen Konditionen in eine Gemeinschaft einspeisen?

Der Beitritt ist einfach: Mithilfe der Onboarding-Anleitung, die Sie im Anhang dieses Beitrags oder unter folgendem Link finden, können Sie den Prozess bequem von zu Hause aus starten:


https://energieinitiative.at/index.php/download


Unterstützung beim Beitritt

Sollten Ihnen die technischen Voraussetzungen oder die notwendige Expertise fehlen, stehen Ihnen die Gemeindevertragsbediensteten Frau Treitler und Frau Obergruber-Onet gerne unterstützend zur Seite.


Bitte beachten Sie:

Für einen erfolgreichen Termin ist es erforderlich, alle laut Checkliste notwendigen Unterlagen vollständig mitzubringen! Nur so kann Ihr Beitritt zur Energiegenossenschaft durchgeführt werden



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STELLENAUSSCHREIBUNG

GEMEINDEARBEITER/IN im Wirtschaftshof

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Die Marktgemeinde THÖRL schreibt die Stelle einer/eines

GEMEINDEARBEITERS/IN im Wirtschaftshof

mit dem Beschäftigungsausmaß 100 % (Vollzeit) Wochenstunden mit Dienstbeginn am 01.10.2026 aus.


Beschäftigungsausmaß:  Vollbeschäftigung

Dienstantritt:                       01. Oktober 2026

Das Einsatzgebiet umfasst das gesamte Gemeindegebiet der Marktgemeinde Thörl.


Die Entlohnung erfolgt nach dem Stmk. Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1962 i.d.g.F, Entlohnungsschema II, Gruppe 3, Stufe 1 mindestens EUR 2.401,40 mtl./brutto (Stand 2026) und erhöht sich entsprechend allfälligen Zulagen und anrechenbaren Vordienstzeiten. Das Beschäftigungsverhältnis unbefristet.


Aufgabenbereich:             Ortsbildpflege (Rasenmähen, Blumenpflege, Straßen- und

                                                Gehwegereinigung)

                                             ● Instandhaltungsarbeiten (Wasser, Kanal, Straßen, Wege, 

                                                Gebäude etc.)

                                             ● Winterdienst

                                             ● alle sonstigen Tätigkeiten im Bereich des Wirtschaftshofes


Beschäftigungsausmaß: 100% (Vollzeit)


Beschäftigungsdauer:      unbefristet


Arbeitsstelle:                      Gemeindeamt Thörl


Gehaltseinstufung:           Entlohnung nach dem Stmk. Gemeinde – Vertragsbediensteten- 

                                             gesetz 1962, Verwendungsgruppe VB II/3, unter Berücksichtigung 

                                             von Vordienstzeiten. Mindestgehalt auf Basis Vollzeit monatlich

                                             € 2.401,40 brutto.


Anforderungsprofil:          EU-Staatsbürger/in

                                             ● Unbescholtenheit

                                             ● ausgezeichnete Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

                                             ● abgeschlossene Berufsausbildung

                                             ● bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Präsenz- oder 

                                                Zivildienst

                                             ● Führerscheine B, C, E zu B und F erforderlich

                                             ● Bereitschaft zur Durchführung des Winterdienstes mit 

                                                Rufbereitschaft

                                             ● Bereitschaft an Weiterbildungskursen teilzunehmen

                                             ● Teamfähigkeit, Belastbarkeit und selbstständiges Arbeiten


Bewerbungen sind schriftlich bis spätestens 31. August 2026 an das Gemeindeamt in 8621 Thörl, Palbersdorf 73 oder per E-Mail an gde@thoerl.gv.at zu richten.

Der Bewerbung sind ein Auszug aus dem Strafregister (nicht älter als 6 Monate), alle relevanten Ausbildungsnachweise, Dienstzeugnisse etc. sowie ein Lebenslauf beizufügen.


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VOLKSBEGEHREN

Volksbegehren

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Am Montag, dem 15. Juni 2026 um 08:00 Uhr beginnt die Eintragungsfrist für folgende Volksbegehren:



Sie haben die Möglichkeit diese Volksbegehren online mittels Bürgerkarte oder Handy-Signatur oder zu folgenden Zeiten im Gemeindeamt Thörl zu unterschreiben:

  • Montag, 15 Juni:           von 08:00 - 16:00 Uhr

  • Dienstag, 16 Juni:         von 08:00 - 16:00 Uhr

  • Mittwoch, 17 Juni:        von 08:00 - 16:00 Uhr 

  • Donnerstag, 18. Juni:   von 08:00 - 20:00 Uhr

  • Freitag, 19. Juni:           von 08:00 - 16:00 Uhr

  • Montag, 22. Juni:          von 08:00 - 16:00 Uhr


**Verlautbarung**

national, international
Veranstaltungen
Veranstaltungen in der Region

Hier finden Sie sämtliche Veranstaltungen in der Alpenregion Hochschwab!

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Kontakt
Marktgemeinde Thörl

8621 Thörl, Palbersdorf 73


Tel:      +43 3861 2307
Email: gde@thoerl.gv.at

Öffnungszeiten
Bürgermeistersprechtag:
Do:  17:00 - 19:00
(mit Terminvereinbarung)
In folgenden Angelegenheiten bitten wir Sie um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung:
  •  Reisepässe
  • ID-Austria
  • Bauamt
  • Standesamt

Mo:
 

Di:

Mi:

Do:

Fr:

07.30 - 12.00 und 14.00 - 17.00

07.30 - 12.00

07.30 - 12.00

14.00 - 19.00

07.30 - 13.00

© 2025 Marktgemeinde Thörl

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