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News
aus der Gemeinde
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GEWICHTSBESCHRÄNKUNGEN

Gewichtsbeschränkungen auf Gemeindestraßen

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Während der Tauwetterperiode kommt es zum Aufweichen des Straßengrundes. Um Schäden möglichst gering zu halten, sind auf folgenden Gemeindestraßen nach § 43 Abs. 1 lit. b, StVO 1960 i.d.g.F

ab Montag, dem 13. März 2023

folgende Gewichtsbeschränkungen vorübergehend zu erlassen:


Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht auf folgenden Straßen:

  • Gemeindestraße Fölz

  • Gemeindestraße Sulzgraben

  • Gemeindestraße Etmißl ab Tennisplatz und Kaufhaus Ziegler

  • Gemeindestraße Lonschitz (inklusive Verbindung Sattler, St. Katharein)

  • Gemeindestraße Oisching

  • Gemeindestraße Wiedererweg

  • Affenthalerstraße, Sankt Ilgen

  • Gemeindestraße Sankt Ilgen – Bodenbauer


Ausgenommen sind der Autobuslinienverkehr (Schülertransporte), die Fahrzeuge der öffentlichen Müllentsorgung, Fahrzeuge des Milchtransportes, Fahrten für die Versorgung mit Lebens- u. Futtermitteln sowie einzelne, direkte Brennstoffzustellungen an Endverbraucher.

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OSTERFEUER - SONNWENDFEUER

Brauchtumsfeuer in Thörl erlaubt!

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Die Entfachung von Osterfeuer und Sonnwendfeuer ist in Thörl unter Einhaltung der Bestimmungen nach der Steiermärkischen Brauchtumsfeuer-Verordnung zulässig.


Brauchtumsfeuer: ein Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen, das ausschließlich mit trockenem, biogenem Material beschickt wird. Als solche Feuer gelten:

a)  Osterfeuer am Karsamstag; das Entzünden des Feuers ist im Zeitraum von 15 Uhr

des Karsamstags bis 03 Uhr früh am Ostersonntag zulässig;

b)  Sonnwendfeuer (21. Juni); sollte der 21. Juni nicht auf einen Samstag fallen, so

ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende auch am

nächsten, auf den 21. Juni nachfolgenden Samstag zulässig.

Sollte der 21. Juni auf einen Sonntag fallen, so ist das Entfachen des

Sonnwendfeuers an diesem Tag oder am vorhergehenden Samstag möglich. § 3

Abs. 3 gilt sinngemäß;

c)  Feuer im Rahmen regionaler Bräuche, die das Abheizen eines Feuers beinhalten,

wenn sie auf eine langjährige, gelebte Tradition mit eindeutigem

Brauchtumshintergrund verweisen können.


Sicherheitsvorkehrungen:

(1) Die Beschickung von Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen darf

ausschließlich mit trockenem, biogenem Material erfolgen. Zum Entzünden oder zur Aufrechterhaltung eines Brauchtumsfeuers dürfen keine Brandbeschleuniger verwendet werden. Es sind geeignete Maßnahmen zu treffen, die eine unkontrollierte Ausbreitung des Feuers verhindern, zB. durch das Bereithalten

geeigneter Löschhilfen in der Nähe der Feuerstelle.

(2) Es ist auf eine möglichst geringe Rauchentwicklung zu achten, um eine

unzumutbare Belästigung der Nachbarschaft zu vermeiden.

(3) Bei Brauchtumsfeuern müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden:

    1. 50 m zu Gebäuden;

    2. 50 m zu öffentlichen Verkehrsflächen, sofern diese nicht ausschließlich land-     und forstwirtschaftlichem Verkehr dienen oder keine verkehrssichernden     Maßnahmen getroffen werden;

    3.  100 m zu Energieversorgungsanlagen und Betriebsanlagen mit leicht     entzündlichen bzw. explosionsgefährdeten Gütern. Für solche Anlagen können

    von der örtlich zuständigen Behörde nach Maßgabe der Art und Betriebsmittel der     Anlage im Einzelfall auch höhere Mindestabstände vorgesehen werden;

    4.   40 m zu Baumbeständen bzw. zu Wald.

(4) Brauchtumsfeuer sind zu beaufsichtigen und abschließend verlässlich zu löschen, sodass das Feuer auch durch heftige Windstöße nicht wieder entfacht werden

kann.

(5) Bei Nichteinhaltung der Abstands-, Beschickungs- und Sicherheitsbestimmungen ist das Entfachen des Feuers zu untersagen bzw. ein sofortiger Löschauftrag im Sinne des § 3 Abs. 2 BLRG seitens der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu erteilen.


-- Es wird empfohlen Brauchtumsfeuer bei der zuständigen

Feuerwehr zu melden! --

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VOLKSBEGEHREN

Volksbegehren

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Am Montag, dem 17. April 2023 um 08:00 Uhr beginnt die Eintragungsfrist für folgende Volksbegehren:



Sie haben die Möglichkeit diese Volksbegehren online mittels Bürgerkarte oder Handy-Signatur oder zu folgenden Zeiten im Gemeindeamt Thörl unterschreiben:

  • Montag, 17. April:          von 08:00 - 20:00 Uhr

  • Dienstag, 18. April:        von 08:00 - 16:00 Uhr

  • Mittwoch, 19. April:       von 08:00 - 16:00 Uhr

  • Donnerstag, 20. April:   von 08:00 - 20:00 Uhr

  • Freitag, 21. April:           von 08:00 - 16:00 Uhr

  • Montag, 24 April:           von 08:00 - 16:00 Uhr


**Kundmachung**

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VOLKSBEGEHREN

Volksbegehren

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Am Montag, dem 19. Juni 2023 um 08:00 Uhr beginnt die Eintragungsfrist für folgende Volksbegehren:



Sie haben die Möglichkeit diese Volksbegehren online mittels Bürgerkarte oder Handy-Signatur oder zu folgenden Zeiten im Gemeindeamt Thörl unterschreiben:

  • Montag, 19. Juni:          von 08:00 - 20:00 Uhr

  • Dienstag, 20. Juni:        von 08:00 - 16:00 Uhr

  • Mittwoch, 21. Juni:       von 08:00 - 16:00 Uhr

  • Donnerstag, 22. Juni:   von 08:00 - 20:00 Uhr

  • Freitag, 23. Juni:           von 08:00 - 16:00 Uhr

  • Montag, 26. Juni:          von 08:00 - 16:00 Uhr


**Verlautbarung**

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AFLENZ BÜRGERALM

Gratisjahreskarte für Kinder

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Kinder und Jugendliche (Jahrgäng 2008 und jünger) erhalten gegen Vorlage eines Meldezettels und eines Fotos bei der Talstation eine 

Jahreskarte für sämtliche Lifte gratis!


Nähere Informationen unter:

Naturerlebnis Bürgeralm Ges.m.b.H & CO KG

Tel.: 03861 / 22518

www.aflenzer-buergeralm.at

office@aflenzer-buergeralm.at


national, international
Veranstaltungen
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Ostermarkt

Veranstalter:

Datum:

Beginn:

Kulturreferat der Marktgemeinde Thörl

von 10:00 Uhr bis 17.00 Uhr

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01.04.2023

Ort:

Altes Haus

Am Samstag, dem 01. April 2023 findet im ALTEN HAUS wiederum der 

OSTERMARKT

statt.

  • Basteln mit Kindern und Besuch des Osterhasen um 13.30 Uhr!

  • Kunsthandwerk

  • Produkte der Bauern und Imker


Für Ihr leibliches Wohl ist gesort!

Weitere Veranstaltungen in der Region

Hier finden Sie sämtliche Veranstaltungen in der Alpenregion Hochschwab!

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Kontakt
 

Marktgemeinde Thörl

8621 Thörl, Palbersdorf 73


Tel:      +43 3861 2307
Email: gde@thoerl.gv.at

Öffnungszeiten

Mo:
 

Di:

Mi:

Do:

Fr:

07.30 - 12.00 und 
14.00 - 17.00

07.30 - 12.00

07.30 - 12.00

14.00 - 20.00

07.30 - 13.00

Bürgermeistersprechtag:
Do:  18:00 - 20:00
(mit Terminvereinbarung)
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