Geburt

    Beurkundung der Geburt und Ausstellung der Geburtsurkunde

    Zur Geburt bzw. bevorstehenden Geburt Ihres Kindes gratulieren wir Ihnen auf diesem Wege recht herzlich.

    Für die Beurkundung der Geburt ist das Standesamt des Geburtsortes zuständig. Bei einer Geburt in Thörl ist das Standesamt Thörl zuständig.


    Die Anzeige der Geburt erfolgt in der Regel durch die Krankenanstalt. Die für die Beurkundung erforderlichen Unterlagen sind von den Eltern bzw. der hierzu berechtigten Person vorzulegen. In Krankenanstalten mit Babypoint besteht die Möglichkeit, neben der Geburtsurkunde auch den Meldezettel sowie – bei österreichischer Staatsbürgerschaft des Kindes – den Staatsbürgerschaftsnachweis zu beantragen.

    Nähere Informationen zum Babypoint erhalten Sie hier:

    https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/familie_und_partnerschaft/geburt-eines-kindes/3/1/2/Seite.080053

    Eine Geburtsurkunde kann auch nach erfolgter Beurkundung bei jedem Standesamt in Österreich beantragt werden.


    Erforderliche Unterlagen

    Je nach Familienstand und Staatsangehörigkeit sind insbesondere folgende Unterlagen vorzulegen:

    • Erklärung über die Vornamensgebung

    • Heirats- bzw. Partnerschaftsurkunde der Eltern

    • bei nicht verheirateten Eltern: Geburtsurkunde der Mutter und gegebenenfalls weitere Personenstandsurkunden

    • gegebenenfalls Nachweis über die Auflösung oder Nichtigerklärung einer Ehe bzw. eingetragenen Partnerschaft

    • Staatsangehörigkeitsnachweise der Eltern

    • gegebenenfalls Nachweis des Hauptwohnsitzes im Ausland

    Welche Unterlagen im konkreten Fall erforderlich sind, ist beim zuständigen Standesamt zu erfragen.


    Kosten

    Gebührenfrei gemäß § 35 Abs. 6 GebG 1957

    https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10003882&Paragraf=35

    Weitere Erledigungen bei nicht verheirateten Eltern


    Bei nicht miteinander verheirateten Eltern können im Zusammenhang mit der Geburtsbeurkundung auch das Vaterschafts- bzw. Elternschaftsanerkenntnis, die gemeinsame Obsorge sowie die Bestimmung des Familiennamens des Kindes vorgenommen werden.


    Weitere Informationen zum Thema Geburt finden Sie hier.

    https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/familie_und_partnerschaft/geburt-eines-kindes