Hundeabgabe


Die Haltung eines Hundes ist in der Marktgemeinde Thörl mit der Verpflichtung zur Anmeldung des Hundes und zur Entrichtung der Hundeabgabe verbunden. Die näheren Bestimmungen zur Abgabe ergeben sich aus dem Steiermärkischen Hundeabgabegesetz sowie aus der Abgabenverordnung der Marktgemeinde Thörl. Die Gemeinde stellt für die Anmeldung und Abmeldung eines Hundes entsprechende Formulare zur Verfügung. Diese finden Sie unter dem Menüpunkt Formulare, Anträge, Förderungen.

Hunde sind bei der Gemeinde, alle anderen Tiere bei der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.

Seit 1. Juli 2026 gelten darüber hinaus neue bundesweite Bestimmungen aufgrund der Novelle des Tierschutzgesetzes. Personen, die einen Hund neu halten wollen, müssen grundsätzlich bereits vor Aufnahme der Hundehaltung oder Haltung von Reptilien, Amphibien oder Papageienvogel einen Sachkundenachweis erbringen. Dieser umfasst einen Kurs im Ausmaß von mindestens vier Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten. Bei Hunden ist zusätzlich für Hunde ab einem Alter von sechs Monaten innerhalb eines Jahres eine zweistündige Praxiseinheit mit dem jeweiligen Hund zu absolvieren.

Genauere Details zu den neuen Vorgaben finden Sie unter: www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/184053168/DE/

Noch keine Kontakte hinzugefügt