Allgemeine Informationen
Eine Reisepass-Neuausstellung ist u.a. in folgenden Fällen notwendig:
Reisepass entspricht nicht mehr den Einreisebestimmungen des Gastlandes (z.B. Restgültigkeit)
Reisepass ist abgelaufen
Namensänderung (insbesondere bei Heirat)
Reisepass gibt die Identität nicht wieder
Verlust oder Diebstahl
Bei Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige unter 18 Jahren muss die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden, das Kind muss zur Identitätsfeststellung (ab der Geburt, daher auch ein Baby) anwesend sein.
Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern.
Trotz Restgültigkeit des Reisepasses kann jederzeit ein neuer Reisepassbeantragt werden.