Meldung eines Todesfalles
Grundsätzlich ist der Tod dem Standesamt Thörl am folgenden Werktag anzuzeigen, wenn der Tod in Thörl eingetreten ist.
Ereígnet sich der Todesfall in einer Kranken- oder Pflegeanstalt wird er von dieser Anstalt angezeigt.
Tritt der Tod zu Hause ein, so ist nach der Totenbeschau, der Beschauarzt bzw. ein nächster Angehöriger des Verstorbenen verpflichtet, den Sterbefall unter Mitnahme der Personenstandsurkunden zu melden. Auf Wunsch kann dieser Behördengang von einem Bestattungsunternehmen durchgeführt werden.
Eine Liste der erforderlichen Dokumente für die Erfassung des Todes beim Standesamt finden Sie hier.