Kundmachung der Gemeinderatssitzung
KUNDMACHUNG
Gemäß § 51 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, in der geltenden Fassung, wird kundgemacht, dass am Donnerstag, dem 24. September 2026, um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindeamtes Thörl eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates stattfindet.
Tagesordnungspunkte siehe Kundmachung.