Kundmachung gemäß §30 Bundesgesetz Schutz der Tiere
Gemäß § 30 Abs. 6 des Bundesgesetzes über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz - TSchG), wird bekannt gegeben, dass das die nachstehend angeführten Tiere im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag (Tragöß) herrenlos aufgefunden wurden und nunmehr behördlich verwahrt werden. Weiteres Information finden Sie in der Kundmachung.