-

Kundmachung gemäß §30 Bundesgesetz Schutz der Tiere

Gemäß § 30 Abs. 6 des Bundesgesetzes über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz - TSchG), wird bekannt gegeben, dass das die nachstehend angeführten Tiere im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag (Tragöß) herrenlos aufgefunden wurden und nunmehr behördlich verwahrt werden. Weiteres Information finden Sie in der Kundmachung.

-

Kundmachung Wasserrechtliche Verhandlung

Zur Erhebung des Sachverhaltes und Erörterung der Sach- und Rechtslage wird zur Prüfung der Bewilligungsfähigkeit im Sinne der §§ 40 bis 44 Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 und der. §§ 9 Abs 1. und 105ff i.Vm. § 98 Abs. 1 des Wasserrechtsgesetzes 1959 i.V.m. §§ 3, 5 und 27 des Steiermärkischen Naturschutzgesetztes eine mündliche Verhandlung samt Ortsaugenschein am Dienstag, den 18. August 2026 einberufen.

-

Kundmachung Wasserrechtliche Verhandlung

Zur Erhebung des Sachverhaltes und Erörterung der Sach- und Rechtslage wird zur Prüfung der Bewilligungsfähigkeit im Sinne der §§ 40 bis 44 Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 und der. §§ 9 Abs 1. und 105ff i.Vm. § 98 Abs. 1 des Wasserrechtsgesetzes 1959 i.V.m. §§ 3, 5 und 27 des Steiermärkischen Naturschutzgesetztes eine mündliche Verhandlung samt Ortsaugenschein am Dienstag, den 18.08.2026 einberufen.