Amtstafel

Kundmachung
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Kundmachung der Gemeinderatssitzung

KUNDMACHUNG

Gemäß § 51 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, in der geltenden Fassung, wird kundgemacht, dass am Donnerstag, dem 24. September 2026, um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindeamtes Thörl eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates stattfindet.

Tagesordnungspunkte siehe Kundmachung.

Kundmachung
Ladung
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Kundmachung & Ladung zur Bauverhandlung

Kundmachung & Ladung zu den Bauverhandlungen

  • Friedrich Hempel Prvatstiftung

  • Herr Sommer

  • Frau & Herr Lenger

Alle Detail entnehmen Sie bitte den einzelnen Kundmachungen

Kundmachung
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Jagdpachtschilling 2026

Kundmachung zur Auflage des Aufteilungsentwurfes des Jagdpachtschilling 2026.

Weitere Informationen finden Sie in der Kundmachung.

Kundmachung
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Kundmachung zur wasserrechtlichen Bewilligung der Sanierung des Fölzbaches durch die Wildbach und Lawinenverbauung

Die Wildbach und Lawinenverbauung, GBL Steiermark Ost i.V. hat um die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für die Sanierung des Fölzbaches, angesucht. Das Ziel der Verbauungsmaßnahmen ist die Wiederherstellung der vollen Funktionstüchtigkeit und Standsicherheit bzw. Anpassung an den Stand der Technik der beste henden Verbauungsmaßnahmen. Zur Erhebung des Sachverhaltes und Erörterung der Sach- und Rechtslage wird zur Prüfung der Bewilligungsfähigkeit im Sinne der §§ 40 bis 44 Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 und des § 41 i.V.m §§ 98 Abs. 1 und 105ffdes Wasserrechtsgesetzes 1959 eine mündliche Verhandlung samt Ortsaugenschein am Mittwoch den 30.09.2026 mit dem Zusammentritt im Gemeindeamt Thörl um 08:30 Uhr anberaumt. Genauere Daten entnehmen Sie bitte der offiziellen Kundmachung.

Kundmachung
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Kundmachung gemäß §30 Bundesgesetz Schutz der Tiere

Gemäß § 30 Abs. 6 des Bundesgesetzes über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz - TSchG), wird bekannt gegeben, dass das nachstehend angeführteTier im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag (Tragöß) herrenlos aufgefunden wurden und nunmehr behördlich verwahrt wird. Weitere Informationen finden Sie in der Kundmachung.

Kundmachung
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Kundmachung gemäß §30 Bundesgesetzes über den Schutz der Tiere

Gemäß § 30 Abs. 6 des Bundesgesetzes über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz - TSchG), wird bekannt gegeben, dass das die nachstehend angeführten Tiere im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag (Tragöß) herrenlos aufgefunden wurden und nunmehr behördlich verwahrt werden. Weitere Informationen finden Sie in der Kundmachung.