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Strafregisterbescheinigung
Beantragung im Gemeindeamt

Die Strafregisterbescheinigung (Früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält.
Für viele Tätigkeiten und Berufe (z.B. Ausstellung eines Gewerbescheins, Aufnahme in ein Sicherheits- oder Bewachungsunternehmen) ist die Vorlage einer aktuellen Strafregisterbescheinigung, die keine Verurteilung enthält, erforderlich.

Die Strafregisterbescheinigung darf in den meisten Fällen nicht älter als drei Monate sein.

Hinweis:
Der Strafregisterauszug ist persönlich und nur unter Vorlage eines Lichtbildausweises im Gemeindeamt zu beantragen.

Gebühren:
28,60 Euro Bundesgebühr (14,30 Euro für den Antrag, 14,30 Euro Zeugnisgebühr) plus 2,10 Euro Bundesverwaltungsabgabe bei der Antragstellung. In Sonderfällen – wenn die Strafregisterbescheinigung lediglich zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle (z.B. Arbeitgeberin/Arbeitgeber, Behörde, Firma) dienen soll – entfällt die Zeugnisgebühr von 14,30 Euro und die Bescheinigung kostet somit 16,40 Euro.

Für Sanitäter entfallen die Bundesgebühren, es ist nur eine Verwaltungsabgabe von € 2,10 zu entrichten (Nachweis für ehrenamtliche Sanitäter muss erbracht werden).

Für Firmengründer entfallen alle Gebühren, auch hier ist ein Nachweis der Firmenneugründung erforderlich.

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Kontakt
 

Marktgemeinde Thörl

8621 Thörl, Palbersdorf 73


Tel:      +43 3861 2307
Email: gde@thoerl.gv.at

Öffnungszeiten

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07.30 - 12.00 und 
14.00 - 17.00

07.30 - 12.00

07.30 - 12.00

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Bürgermeistersprechtag:
Do:  17:00 - 19:00
(mit Terminvereinbarung)
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