top of page

... einfach einzigortig

Staatsbürgerschaftsnachweis

Zuständigkeit für die Ausstellung:

Jede Gemeinde in Österreich (ausgenommen sie gehört einem Standesamtsverband an).

Der Staatsbürgerschaftsnachweis wird ausgestellt, wenn der/die AntragstellerIn

  • den Hauptwohnsitz in Österreich hat und

  • die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt
     

Österreichische StaatsbürgerInnen, die keinen Hauptwohnsitz in Österreich haben, erhalten den Staatsbürgerschaftsnachweis bei der für ihren Wohnsitz im Ausland zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde.

 

Recht auf Ausstellung des Nachweises haben:

  • die volljährige Person selbst, für die der Staatsbürgerschaftsnachweis beantragt wird

  • der/die gesetzliche VertreterIn für sein(e) minderjähriges/minderjährigen Kind(er)

  • Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts im Rahmen der Vollziehung der Gesetze
     

Notwendige Unterlagen für österreichische StaatsbürgerInnen durch Abstammung (Geburt):

  • amtlicher Lichtbildausweis der/des AntragstellerIn

  • Geburtsurkunde im Original

  • gegebenenfalls Heiratsurkunde

  • gegebenenfalls Nachweis akademischer Grade
     

Notwendige Unterlagen für österreichische StaatsbürgerInnen durch Verleihung

  • amtlicher Lichtbildausweis der/des AntragstellerIn

  • Geburtsurkunde im Original

  • Verleihungsbescheid im Original (nur notwendig, wenn die Staatsbürgerschaft verliehen wurde)

  • gegebenenfalls Heiratsurkunde

  • gegebenenfalls Nachweis akademischer Grade

  • Hinweis: ausländische Dokumente bedürften einer Übersetzung durch einen gerichtlich beeideten Dolmetscher, eventuell einer diplomatischen Beglaubigung oder Apostille
     

Ausnahmen
In manchen Fällen ist der Staatsbürgerschaftsnachweis der Eltern notwendig

 

Kosten (Barzahlung erforderlich):

  • 48,90 Euro pro Nachweis (entfällt bei der Erstausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises für alle Kinder bis zum 2. Lebensjahr).

  • Bei der Bestellung von Urkunden durch Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts fallen keine Gebühren an.

Quelle: help.gv.at

logo_einzigortig.png
Kontakt
 

Marktgemeinde Thörl

8621 Thörl, Palbersdorf 73


Tel:      +43 3861 2307
Email: gde@thoerl.gv.at

Öffnungszeiten

Mo:
 

Di:

Mi:

Do:

Fr:

07.30 - 12.00 und 
14.00 - 17.00

07.30 - 12.00

07.30 - 12.00

14.00 - 19.00

07.30 - 13.00

Bürgermeistersprechtag:
Do:  17:00 - 19:00
(mit Terminvereinbarung)
Abfall_ABC.png
bottom of page