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... einfach einzigortig

Heiraten in Thörl

Erster Schritt auf dem Weg zu Ihrer Traumhochzeit ist die offizielle Anmeldung (Aufgebot) im Standesamt. Besuchen Sie dazu bitte das Trauungsstandesamt. Bei der Aufgebotsbestellung soll das Brautpaar gemeinsam anwesend sein.Da das Aufgebot nur begrenzt gültig ist, können Sie sich frühestens 6 Monate vor Ihrer Hochzeit anmelden.

Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, Flüchtlinge oder ungeklärter Staatsangehörigkeit sind und ihren Wohnsitz in Österreich haben sind verpflichtet, ihre im Ausland geschlossene Ehe beim Standesamt bekannt zu geben

Sie möchten Ihre Hochzeit anmelden?

Wir bitten Sie an telefonisch während der Amtsstunden an das Standesamt und vereinbaren Sie einen Termin. Für die Vorlage der Dokumente ist keine Terminverein-barung notwendig. 

Bei der Anmeldung wird Folgendes erledigt:

  • Aufnahme der Personaldaten
  • Bestimmung der künftigen Namensführung
  • Festlegung des Trauungstermines und -ortes
  • Besprechung des Trauungsablaufes
  • Bezahlung der Gebühren
     

Erforderliche Unterlagen
Gebühren
Trauungsorte
Namensführung

 

Erforderliche Unterlagen
  1. Volljährige Verlobte haben - für die Anmeldung Ihrer Eheschließung- vorzulegen: a) Geburtsurkunde 
    b) Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländer/innen Reisepass usw.)
    c) Nachweis des Wohnsitzes - gegebenenfalls des Aufenthaltes (für Personen die keinen Wohnsitz in Österreich haben)
    d) Nachweis des akademischen Grades oder der Standesbezeichnung (z.B."Ing.").

  2. Verlobte, die bereits verheiratet waren, haben zusätzlich vorzulegen: a) Heiratsurkunde aller Vorehen.
    b) Nachweis der Auflösung aller früheren Ehen, das sind Scheidungs-, Aufhebungs- und Nichtigkeitsurteile (-beschlüsse) mit Rechtskraftbestätigung bzw. Sterbeurkunde.

  3. Ausländische Verlobte haben zusätzlich vorzulegen:
    a) Bestätigung der Ehefähigkeit (Ehefähigkeitszeugnis, Familienstandsbestätigung, Affidavit - nicht älter als 6 Monate) der zuständigen Heimatbehörde bzw. der Vertretungsbehörde des Heimatstaates (Botschaft, Konsulat).
    b) Gegebenenfalls weitere Bestätigungen, wie z.B. Bestätigung über die Staatsangehörigkeit neuesten Datums.
    c) Nachweis des akademischen Grades oder der Standesbezeichnung (z.B. "Ing.").

  4. Verlobte mit gemeinsamen vorehelichen Kindern haben zusätzlich vorzulegen:
    Geburtsurkunden und - wenn vorhanden - Meldenachweis der Kinder

  5. Minderjährige Verlobte haben vorzulegen:
    a) Gerichtsbeschluss über die Ehemündigerklärung.
    b) Einwilligung des gesetzlichen Vertreters oder Gerichtsbeschlussmit dem die Einwilligung ersetzt wird.

  6. Personen, für die ein/e Sachwalter/in bestellt wurde, haben zusätzlich vorzulegen: Einwilligung des/der Sachwalters/in, oder Gerichtsbeschluss mit dem die Einwilligung ersetzt wird.

  7. Konventionsflüchtlinge haben zusätzlich vorzulegen:
    Nachweis der Flüchtlingseigenschaft (Konventionspass).

     

Noch Fragen?
Unsere StandesbeamtInnen informieren Sie gerne!

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Gebühren

Die Abgaben können ab 2024 NICHT mehr in bar entrichtet werden (Debit- bzw. Kreditkarten)

Über die im Detail anfallenden Gebühren informiert Sie gerne unser Standesamt

Tel.: +43 3861 - 2307 215

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Trauungsorte

Für Ihren schönsten Tag stehen Ihnen einige Trauungsorte zur Auswahl.

  • Der Trauungssaal im Gemeindeamt:
    Die klassische Variante im Ambiente unseres Trauungssaales.
    Trauungen sind im Gemeindeamt von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr, Samstag von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr möglich.
    Wenn nach der Trauung der Saal frei ist, bieten wir Ihnen zusätzlich die Möglichkeit - als kleine Geste an Freunde, Verwandte und Bekannte - dass Ihnen der Trauungssaal anschließend an Ihre Eheschließung zur Verfügung gestellt wird. Für das Catering, Geschirr und die Ausstattung mit Steh-Tischen müssen Sie selbst Sorge tragen.

     

  • Trauungsorte außerhalb des Gemeindeamtes:
    In unserem Angebot an externen Trauungsorten finden Sie die schöne und romantischsten Orte von Thörl. Bitte beachten Sie, dass bei Trauungen außerhalb der Amtsräume (Exklusiv-Trauungen) zusätzliche Gebühren in der Höhe von € 380,- anfallen.

          1. Das Alte Haus

          2. Das Hochschwabmuseum St. Ilgen
          3. Die Festhalle Etmißl

          4. Das Schloss Thörl

          5. Landhotel Hubinger

          6. Schaugarten - Marias gARTen

Unterlagen
Gebühren
Trauungsorte
Namensführung

Im Zuge der Anmeldung zur Eheschließung wird unter anderem vereinbart, welchen Familiennamen Sie nach der Eheschließung führen wollen.
Sofern Sie österreichische/r StaatsbürgerIn sind, stehen Ihnen folgende Auswahl-möglichkeiten zur Verfügung:

  • Gemeinsamer Familienname:
    Sie bestimmen entweder den Familiennamen des Partners 1 oder den des Partners 2 zum gemeinsamen Familiennamen.

  • Doppelname für Partner 1 oder Partner 2:
    Wenn Sie sich für einen gemeinsamen Familiennamen entschieden haben, kann derjenige, der den Namen des Partners annimmt, seinen bisherigen Familiennamen voran- oder nachstellen.

  • Doppelname für beide Eheschließenden:
    Seit 1.4.2013 haben österreichische Staatsbürger die Möglichkeit, dass beide Eheschließenden einen gemeinsamen Doppelnamen führen können.

  • Kein gemeinsamer Familienname:
    In diesem Fall bleibt jeder Partner bei seinem bisherigen Familiennamen.

 

Hinweis! 
Bei Nichtösterreichern richtet sich die Möglichkeit der Namensführung nach den gesetz-lichen Bestimmungen des jeweiligen Staates. 

Sollte sich durch die Eheschließung Ihr Familienname ändern, sind Sie verpflichtet, verschiedene Behörden, Dienstgeber usw. darüber zu informieren.

Namensführung

Quelle: help.gv.at

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Kontakt
 

Marktgemeinde Thörl

8621 Thörl, Palbersdorf 73


Tel:      +43 3861 2307
Email: gde@thoerl.gv.at

Öffnungszeiten

Mo:
 

Di:

Mi:

Do:

Fr:

07.30 - 12.00 und 
14.00 - 17.00

07.30 - 12.00

07.30 - 12.00

14.00 - 19.00

07.30 - 13.00

Bürgermeistersprechtag:
Do:  17:00 - 19:00
(mit Terminvereinbarung)
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